Energiepreise
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Haushalts-Strompreise
Im Koalitionsvertrag wird kein quantitatives Ziel für die Entwicklung der Haushalts-Strompreise genannt. Allerdings war die Bezahlbarkeit von Energie, und insbesondere von Strom, ein wichtiges energiepolitisches Ziel aller Bundesregierungen der letzten Jahre. Hier zeigen wir, wie sich der durchschnittliche Strompreis für Haushalte seit der Liberalisierung des Strommarkts entwickelt hat. Dabei greifen wir auf die BDEW-Strompreisanalyse zurück. Dargestellt sind durchschnittliche Preise für einen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3500 kWh, wobei fixe Preisbestandteile ebenfalls auf den Verbrauch umgelegt wurden. Wir zeigen zunächst die vom BDEW zur Verfügung gestellten Daten in laufenden Preisen, und zusätzlich eine inflationsbereinigte Variante (Preisbasis zweites Halbjahr 2022, deflationiert mit Verbraucherpreisindex).
Die Strompreise für Haushalte sind deutlich höher als Großhandelsmarktpreise, da sie diverse weitere Preisbestandteile enthalten. Dazu gehören Kosten für Vertrieb und Zähler, regulierte Netzentgelte für den Betrieb der Übertragungs- und Verteilnetze sowie diverse Steuern, Abgaben und Umlagen. In den Jahren 2013 bis 2021 machten Steuern, Abgaben und Umlagen über die Hälfte des Haushaltsstrompreises aus. Im Zuge der Energiepreiskrise ist ihr Anteil aber auf knapp ein Drittel zurückgegangen, da die Beschaffungskosten wegen der hohen Großhandelspreise stark gestiegen sind. Die EEG-Umlage, die seit dem Jahr 2000 zur Finanzierung des Ausbaus erneuerbarer Energien erhoben wurde, ist zum 1. Juli 2022 abgeschafft worden. Diese Entlastung wurde jedoch vom Anstieg der Beschaffungskosten im Jahr 2022 überkompensiert.