Erneuerbarer Strom
Photovoltaik
Zusätzliche Informationen sind im Hintergrund zur Photovoltaik zu finden.
Gesamtbestand und Ziele
Für die Photovoltaik hat sich die Bundesregierung im Rahmen des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) ein Ausbauziel von 215 GW bis zum Jahr 2030 gesetzt. Danach soll die PV-Leistung weiter kontinuierlich wachsen, auf 400 GW im Jahr 2040 (folgende Abbildung, oberer Teil).
Ende November 2021 betrug die in Deutschland installierte Leistung nach Angaben der AGEE-Stat knapp 60 GW. Zur Erreichung des Ziels müssen vom Ampel-Start bis zum Ende des Jahres 2030 somit im Durchschnitt rund 1,4 GW pro Monat netto zugebaut werden, also unter Berücksichtigung des Abgangs von Altanlagen. Dieser Ausbau soll jedoch nicht linear erfolgen, sondern im Zeitverlauf ansteigen (Abbildung, unterer Teil). Dies ergibt sich aus im EEG formulierten Zwischenzielen sowie der Photovoltaik-Strategie) der Bundesregierung. Im Jahr 2023 sollen 9 GW dazu kommen, in den Jahren 2024 und 2025 sind es 13 bzw. 18 GW. Von 2026 an sollen dann 22 GW pro Jahr zugebaut werden. In den letzten Jahren war das Ausbautempo deutlich geringer, zuletzt hat es aber angezogen und lag sogar leicht über dem Zielpfad. Eine Fortführung des aktuellen Zwölfmonatstrends würde das Ziel jedoch jedoch deutlich verfehlen. Zur Erreichung des 215-GW-Ziels im Jahr 2030 muss der Ausbau ungefähr doppelt so schnell erfolgen wie im Trend der letzten zwölf Monate.
Zum Vergleich können in der Abbildung auch Szenarien des Ariadne-Projekts eingeblendet werden. Das PV-Ziel der Koalition für das Jahr 2030 liegt am oberen Ende des von den Ariadne-Szenarien aufgespannten Korridors (hier ohne das Modell TIMES). Das Ariadne-Leitmodell für den Ausbau erneuerbarer Energien, REMIND, liegt im Technologiemix-Szenario 2030 praktisch auf dem Ziel der der Koalition. Nach 2030 steigt die PV-Leistung in den Ariadne-Szenarien weiter an. Die von der Bundesregierung langfristig angestrebten 400 GW werden allerdings nur in manchem Szenarien und auch erst nach dem Jahr 2040 erreicht.
Windkraft an Land
Zusätzliche Informationen sind im Hintergrund zur Windkraft an Land zu finden.
Gesamtbestand und Ziele
Für die Windkraft an Land hat sich die Bundesregierung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ein Ziel von 115 GW installierter Leistung im Jahr 2030 gesetzt. Danach strebt sie einen weiteren Ausbau auf 160 GW im Jahr 2040 an (folgende Abbildung, oberer Teil).
Beim Ampel-Start im November 2021 betrug die in Deutschland installierte Leistung nach Angaben der AGEE-Stat knapp 56 GW. Zur Zielerreichung müssen also bis Ende 2030 im Durchschnitt gut 0,5 GW pro Monat netto zugebaut werden, d.h. unter Berücksichtigung des Abgangs von Altanlagen. Dieser Ausbau soll jedoch nicht linear erfolgen, sondern im Zeitverlauf ansteigen (Abbildung, unterer Teil). Für die Jahre 2023 und 2024 lassen sich Netto-Ausbauziele von rund 4 bzw. 6,5 GW ableiten; danach sollen bis 2028 7,5 GW pro Jahr zugebaut werden, ab 2031 sogar 8,4 GW pro Jahr. In den letzten Jahren war das Ausbautempo deutlich geringer, und der Zielpfad wird derzeit deutlich verfehlt. Zur Erreichung des 115-GW-Ziels im Jahr 2030 muss der Ausbau ungefähr drei mal so schnell erfolgen wie im Trend der letzten zwölf Monate.
Zum Vergleich können in der Abbildung auch Szenarien des Ariadne-Projekts eingeblendet werden. Die Ziele der Koalition für den Ausbau der Windkraft an Land liegen ungefähr in der Mitte des von allen Ariadne-Szenarien aufgespannten Korridors, der breiter ist als der Zielkorridor bei der Photovoltaik. Das Ariadne-Leitmodell für den Ausbau erneuerbarer Energien, REMIND, liegt im Technologiemix-Szenario dauerhaft etwas über dem Ziel der Koalition.
Ziele für Flächen
Für die Nutzung der Windenergie an Land sollen dem Koalitionsvertrag zufolge "zwei Prozent der Landesflächen ausgewiesen werden", wobei kein Zieljahr genannt wird. Bundesweit waren dem Bericht des Bund-Länder-Kooperationsausschusses zufolge zum 31.12.2020 0,70 Prozent der Fläche rechtswirksam für Windenergie an Land ausgewiesen (unterer Korridor ohne Doppelzählungen, Flächenfestlegungen entweder ausschließlich auf Ebene der Raumordnung oder auf Bauleitplanebene). Im Jahr 2021 stieg dieser Wert auf 0,81 Prozent, im Jahr 2022 hat er sich dagegen dem jüngsten Bericht zufolge nicht weiter erhöht.
Im Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land ist festgelegt, dass Ende des Jahres 2027 im Mittel aller Bundesländer ein Anteil von 1,4 Prozent erreicht werden soll, Ende 2032 dann zwei Prozent. Um dieses Ziel zu erreichen, muss der heutige Anteil somit mehr als verdoppelt werden. Dabei gelten für die einzelnen Bundesländer spezifische Zielvorgaben. Die drei Stadtstaaaten müssen bis 2032 nur 0,5 Prozent ihrer Landesfläche für die Nutzung der Windkraft ausweisen; bei den südlichen Flächenländer Bayern und Baden-Württemberg sind es je 1,8 Prozent, in einigen mitteldeutschen Ländern wie Hessen, Thüringen und Sachsen-Anhalt sind es 2,2 Prozent.
Ausschreibungen
Die folgende Abbildung gibt einen Überblick über die Auktionen von Erzeugungsleistung für Windkraft an Land seit Beginn der Ausschreibungen im Jahr 2017 auf Basis von Daten der Bundesnetzagentur. Dargestellt sind ausgeschriebene Mengen, bezuschlagte Mengen sowie Zuschlagswerte. Letztere sind maßgeblich für die Marktprämien, die die Anlagen erhalten und können als durchschnittlich erforderliche Mindesterlöse pro kWh über die Laufzeit interpretiert werden. Wir stellen die Zuschlagswerte zur besseren Vergleichbarkeit hier in realen Preisen dar, deflationiert mit dem Verbraucherpreisindex. Die ausgeschriebene Leistung hat sich im Zeitverlauf erhöht, allerdings weniger stark als bei den PV-Anlagen. Zuletzt waren die meisten Ausschreibungen jedoch unterzeichnet, einige davon deutlich. Das heißt, es gab deutlich zu wenige Gebote. Die (realen) Zuschlagswerte sind in den letzten Jahren kaum gesunken. Bei den zuletzt unterzeichneten Auktionen lagen sie jeweils auf Höhe des maximal möglichen Zuschlagswerts.
Die folgende Abbildung zeigt die jährlichen Ausschreibungs- und Zuschlagsmengen noch einmal in aggregierter Form.
Windkraft auf See
Für die Windkraft auf See strebt die Koalition im Rahmen des Windenergie-auf-See-Gesetzes eine Leistung von mindestens 30 GW im Jahr 2030 an. Im Monat November 2021 betrug die in deutschen Gewässern installierte Leistung nach Angaben der AGEE-Stat 7,8 GW.
Um das Ausbauziel zu erreichen, müssen bis 2030 im Durchschnitt ca. 0,2 GW pro Monat (netto) zugebaut werden. Danach soll die installierte Leistung weiter stark wachsen, auf mindestens 40 GW im Jahr 2035 und 70 GW im Jahr 2045. Aufgrund der Größe einzelner Projekte bzw. ihrer Netzanschlüsse ist der Zielpfad weniger gleichmäßig als bei der Windkraft an Land. Aus dem Offshore-Flächenentwicklungsplan 2023 lassen sich für die Jahre 2026-2032 verschiedene Ausbaustufen ableiten; wo das nicht möglich war, wurde in der Abbildung linear interpoliert.
Zum Vergleich können in der Abbildung auch Szenarien des Ariadne-Projekts eingeblendet werden. Das Ziel der Koalition für den Ausbau der Windkraft auf See im Jahr 2030 liegt über dem von allen Ariadne-Szenarien aufgespannten Korridor. Das Ariadne-Leitmodell für den Ausbau erneuerbarer Energien, REMIND, liegt im Technologiemix-Szenario 2030 nur gut halb so hoch wie das Ziel der der Koalition. Der Ausbau der Windenergie auf See nimmt in den Ariadne-Szenarien erst nach 2025 Fahrt auf. Bis 2045 steigt die auf See installierte Windkraftleistung dann sehr unterschiedlich an, im Extremfall auf bis zu 80 GW im Jahr 2045. Die Ziele der Bundesregierung liegen durchgängig im oberen Bereich des Ariadne-Szenarienkorridors.
Anteile im Stromsektor
Die Regierungskoalition strebt an, den Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostrombedarf (bzw. Bruttostromverbrauch, BSV) bis zum Jahr 2030 auf 80 Prozent zu steigern.
Statistische Daten zu diesem Indikator werden von der AGEE-Stat grundsätzlich jährlich bereit gestellt, z.B. hier. Im Jahr 2020 betrug der Anteil 45,3 Prozent, im Jahr 2021 waren es nur noch 41,0 Prozent. Dieser Rückgang dürfte weitgehend durch den im Jahr 2020 pandemiebedingt deutlich niedrigeren Stromverbrauch und durch ein relativ schlechtes Windjahr 2021 bedingt sein. Seitdem stieg der Anteil wieder. Zur Erreichung des 2030-Ziels muss der Anteil ab 2021 im Durchschnitt um über vier Prozentpunkte pro Jahr wachsen. Nach der Vollendung des Kohleausstiegs wird laut Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eine treibhausgasneutrale Stromerzeugung angestrebt, was wir in der Abbildung mit einem Anteil erneuerbarer Energien von 95 Prozent ab dem Jahr 2035 illustrieren.
Ergänzend können in der Abbildung auch die Anteile erneuerbarer Energien an der Nettostromerzeugung (NSE) dargestellt werden (durch Klick auf den entsprechenden Eintrag in der Legende). Sie werden im Rahmen der energy-charts des Fraunhofer ISE regelmäßig aktualisiert und liegen somit sehr viel früher vor als der im Koalitionsvertrag genannte Indikator. Die Abbildung zeigt die vorläufigen Daten, die zum Zeitpunkt der letzten Aktualisierung dieser Webseite verfügbar waren, d.h. im Lauf des Jahres kann sich der Anteil aufgrund saisonaler Effekte noch deutlich verändern (*). Die Anteile erneuerbarer Energien an der NSE und am BSV unterscheiden sich unter anderem deshalb, da der Nenner im ersten Fall aufgrund des Kraftwerkseigenverbrauchs geringer ist.
Zum Vergleich können in der Abbildung auch Szenarien des Ariadne-Projekts eingeblendet werden. Das Ziel der Koalition für den Anteil der erneuerbaren Energien im Jahr 2030 liegt in dem von allen Ariadne-Szenarien aufgespannten Korridor. Das Ariadne-Leitmodell für den Ausbau erneuerbarer Energien, REMIND, liegt im Technologiemix-Szenario 2030 mit 87 Prozent sogar über dem Ziel der Koalition von 80 Prozent. Nach 2030 steigt der Anteil in den meisten Ariadne-Szenarien auf über 90 Prozent an.